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   VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276   

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https://dejure.org/2021,45073
VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276 (https://dejure.org/2021,45073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276 (https://dejure.org/2021,45073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 10 ZB 21.2276 (https://dejure.org/2021,45073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Erfolgloses Rechtsmittel auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis, ununterbrochen erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt für die Dauer von vier Jahren (verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufenthaltserlaubnis; ununterbrochen erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt für die Dauer von vier Jahren (verneint)

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Der Kläger ist zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz, vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23) im Besitz einer Duldung, nachdem ihm eine solche am 6. September 2021 erteilt wurde.

    Der geduldete, gestattete oder von einer Aufenthaltserlaubnis gedeckte Voraufenthalt muss sich auf mindestens vier Jahre belaufen und grundsätzlich ununterbrochen bis hin zum maßgeblichen Zeitpunkt fortdauern (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - Rn. 34).

    Der Zeitraum von über sieben Monaten kann auch nicht als - unschädliche - kurzzeitige Lücke (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23, wo es lediglich um Duldungslücken von jeweils wenigen Tagen ging) angesehen werden (BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - juris Rn. 10 für eine Lücke von 11 Monaten).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148

    Erfolglose Beschwerde - Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Der Nachweis über einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Zeitraum genügt insofern nicht (BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - juris Rn. 10; Röcker in Bergmann/Dienelt, AufenthG, 13. Aufl. 2020, § 25a Rn. 11; Röder in BeckOK MigR, Stand: 1.5.2021, § 25a AufenthG Rn. 13).

    Der Zeitraum von über sieben Monaten kann auch nicht als - unschädliche - kurzzeitige Lücke (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23, wo es lediglich um Duldungslücken von jeweils wenigen Tagen ging) angesehen werden (BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - juris Rn. 10 für eine Lücke von 11 Monaten).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Dabei kann dahinstehen, ob der häufig auftretende Fall einer beschäftigungsverbotsbedingten Erwerbslosigkeit im Falle der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG überhaupt ein atypischer Sonderfall sein kann (bejahend VGH BW, B.v. 10.9.2001 - 11 S 2212/00 - juris Rn. 5 im Fall des § 30 Abs. 3 AuslG a.F.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 8 ME 24/10

    Rechtfertigung des Absehens von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer nachweist, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (OVG Lüneburg, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer nachweist, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (OVG Lüneburg, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
  • VGH Bayern, 11.06.2021 - 10 C 21.1475

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276
    Da der Kläger den die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ablehnenden Bescheid des Beklagten vom 25. November 2020 nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen hat, war für die Annahme eines atypischen Falles im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zunächst kein Raum (BayVGH, B.v. 11.6.2021 - 10 C 21.1475 - juris Rn. 6).
  • VG Aachen, 15.12.2023 - 8 L 464/23

    Abschiebungsschutz; Ordnungsverfügung; Albanien keine Fiktionswirkung; Ergänzung

    vgl. für § 25b AufenthG: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris, Rn. 34; für § 25a AufenthG: BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 10 ZB 21.2276 -, juris, Rn. 8.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 10 ZB 21.2276 -, juris, Rn. 8 m. w. N.

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 10 CE 22.2378

    Unbegründete Beschwerde gegen Versagung einer Duldung

    zu § 25b AufenthG: BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 22; zu § 25a AufenthG: BayVGH, B.v. 20.20.2021 - 10 ZB 21.2276 - juris 7).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer glaubhaft macht, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3 jeweils zu § 25a AufenthG; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
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